Alerte fiscale
Loi de Finances pour 2024 - fiscalité des entreprises
Loi de finances 2024 fiscalité générale des entreprises
Die Erklärung über die Verrechnungspreispolitik (Formular Nr 2257 SE) muss innerhalb der sechs auf die Abgabefrist der Steuererklärung folgenden Monate imOnline Verfahren abgegeben werden.
Deshalb müssen Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr zum 31 Dezember 2018 abgeschlossen haben, ihre Verrechnungspreispolitik spätestens am 3 November 2019 online melden.